Hass wird Pflicht

Wer eine Israel-Flagge zeigt und sie nicht verbrennt, kann von einem deutschen Gericht zu € 300,- Strafe verurteilt werden.

img_4812-1

Am 17. Januar 2009 fand in Bochum eine Demonstration gegen Israel statt. Über 1500 Personen waren anwesend. Vier Moscheegemeinden hatte zu der Demonstration gegen Israel aufgerufen. Im Zuge dieser Demonstration wurden Parolen wie „Kindermörder Israel“, „Stoppt den Holocaust in Gaza“ und „Terrorist Israel“ skandiert. Alles schien darauf hinaus zu laufen, dass gleich jemand eine Israel-Flagge herausholt, um sie zu verbrennen.

Eine Studentin holte die Israel-Flagge heraus. Sie verbrannte sie jedoch nicht, sondern schwenkte sie stolz als Zeichen der Solidarität mit Israel. Aufgrund dieser Aktion leitete die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen die Studentin ein, die eine Geldstrafe von € 300,- gegen die Studentin zur Folge hatte.

Die Aktion erinnert an einen Vorfall im Januar 2009. In dem Monat stürmten Einsatzkräfte in Duisburg eine private Wohnung in Abwesenheit der Mieter, um eine Israel-Flagge aus dem Fenster zu entfernen. Vor der Wohnung hatte eine aufgeputschte Meute von israelfeindlichen Judenhassern in guter alter Tradition deutscher Pogrome damit begonnen, Steine auf das Fenster mit dem Davidstern zu werfen. Die Polizei sorgte nicht dafür, dass die Meute mit ihrer Gewalt aufhört, sondern stürmte stattdessen die Wohnung und machte somit die Mieter der Wohnung zu Opfern der Judenhassern. Die deutsche Polizei kapitulierte vor dem Terror der Sturmtruppen auf der Strasse. Es sollte keine drei Monate dauern, bis die Entscheidung der Duisburger Polizei, nicht die Täter zur Rechenschaft zu ziehen, sondern die Opfer zu strafen, per Gutachten als rechtmäßig bezeichnet wurde.

Es gelten somit zwei Faustregeln in Deutschland:

1. Nicht das Werfen von Steinen gegen ein Fenster mit Davidstern ist ungesetzlich, sondern das Fenster selbst!

2. Das Zeigen der Israel-Flagge ist in Deutschland zu gewissen Zeiten nur dann erlaubt, wenn sie verbrannt wird.

Wenn es in Deutschland in diesem Tempo weiter geht, könnte es auch bald wieder geschehen, dass Synagogen in Deutschland eine Gefährdung der inneren Sicherheit darstellen. Die ersten Schritte dahin sind bereits getan.

So wie einst für Nazis eine Synagoge eine Provokation darstellte, so argumentiert heute die Bochumer Staatsanwältin, die Gruppe um die Studentin hätte die antiisraelische Demonstration mit der Israel-Fahne „provoziert“. Mit anderen Worten: Wenn sich Judenhasser in Deutschland durch einen Davidstern provoziert fühlen und bereit sind, ihre Aggression in Gewalt umschlagen zu lassen, sind nicht etwa diese Gewalttäter Verbrecher, sondern jene Menschen, gegen die sich der Hass richtet und die nichts anderes tun, als ihrer Grundrechte zu nutzen. Die Richterin hielt den Angeklagten vor:

„Das war keine ungefährliche Situation, die Sie geschaffen haben.“

Vermutlich haben sich auch Juden vor dem 9. November 1938 in eine nicht ungefährliche Situation begeben, als sie sich dafür entschieden hatten, sich auf deutschem Boden nieder zu lassen. Kein Wunder, dass die Juden damals für die Kosten der Zerstörungen der Pogromnacht selbst aufkommen mussten, nicht wahr verehrte Richterin?

Über tapferimnirgendwo

Als Theatermensch spiele, schreibe und inszeniere ich für diverse freie Theater. Im Jahr 2007 erfand ich die mittlerweile europaweit erfolgreiche Bühnenshow „Kunst gegen Bares“. Als Autor verfasse ich Theaterstücke, Glossen und Artikel. Mit meinen Vorträgen über Heinrich Heine, Hedwig Dohm und dem von mir entwickelten Begriff des „Nathankomplex“ bin ich alljährlich unterwegs. Und Stand Up Comedian bin ich auch. Mein Lebensmotto habe ich von Kermit, dem Frosch: „Nimm, was Du hast und flieg damit!
Dieser Beitrag wurde unter Antisemitismus, Deutschland veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.